Der Rahmenlehrplan ist die Grundlage für Lehrpläne an beruflichen Schulen, der Ausbildungsrahmenplan hingegen legt die zu erlangenden Fähigkeiten und Kenntnisse innerhalb des betrieblichen Teils einer Berufsausbildung fest. Als Bestandteil der Ausbildungsordnung sind im Ausbildungsrahmenplan die Inhalte festgelegt, die von den Auszubildenden mindestens zu erlernen sind. Der Rahmenlehrplan hingegen ist offengehalten, da hier Kompetenzen festgelegt sind, die Auszubildende im Laufe der Ausbildung erwerben sollen.
Zum einen die offene Gestaltung, zum anderen die nur sehr grobe zeitliche Einteilung machen eine einheitliche Behandlung einzelner Themen an den unterschiedlichen Lernorten nur schwer möglich. Außerdem gibt es keine einheitliche Zuordnung zwischen den Lernfeldern des Rahmenlehrplanes und den laufenden Nummern des Ausbildungsrahmenplanes. Lernfeld 5 des Rahmenlehrplans ("Fachliches Englisch") beispielsweise findet sich im Ausbildungsrahmenplan gar nicht wieder, andere Themen werden in unterschiedlichen laufenden Nummern des Ausbildungsrahmenplanes in anderen Zusammenhängen behandelt. Zeitlich erfolgt, insbesondere im Ausbildungsrahmenplan, eine Festlegung auf die einzelnen Ausbildungsjahre, jedoch bleibt es dem jeweiligen Ausbilder im Betrieb und an der Schule selber überlassen, wann welches Thema im Ausbildungsjahr behandelt wird. Wenn nun noch Auszubildende mehrerer Betriebe in einer Berufsschulklasse unterrichtet werden, ist eine zeitliche Abstimmung zwischen den Lernorten Schule und Betrieb nahezu unmöglich.
Im Folgenden findet eine detaillierte Zuordnung der einzelnen Aspekte eines Lernfeldes des Rahmenlehrplans zu den einzelnen Punkten des Ausbildungsrahmenplans statt. Dieses passiert exemplarisch an jeweils einer Kombination je Ausbildungsjahr. Nach einer kritischen Reflexion werden die Abbildungen visualisiert, wobei Verknüpfungen, die in Klammern stehen, zwar zutreffen, jedoch aufgrund der Betrachtung nach Ausbildungsjahren nicht weiter beachtet werden.