3. Ausbildungsjahr

RLP Lernfeld 10 - ARP laufende Nummer 8 & 9

Das Lernfeld 10 des Rahmenlehrplans lässt sich keiner einzelnen laufenden Nummer des Ausbildungsrahmenplans zuordnen. Zwar kann bei einer Vielzahl der Inhalte eine Zuordnung zu den laufenden Nummern 8 und 9 des Ausbildungsrahmenplans getroffen werden, jedoch beziehen sich auch einige Punkte auf die laufende Nummer 7, bzw. wenn man die Betrachtung auf das 3. Ausbildungsjahr außer Acht lässt, auf die laufenden Nummern 4 und 5.

Auffällig bei der Zuordnung ist zudem, dass sich die laufende Nummer 9 des Ausbildungsrahmenplans nahezu komplett auf den Unterpunkt "Störungsanalyse und -beseitigung" vom Lernfeld 10 des Rahmenlehrplans abbilden lässt. Daraus lässt sich schließen, dass diese Fähigkeiten am Ausbildungsstandort Betrieb einen wesentlich höheren Stellenwert haben als im schulischen Teil der Ausbildung.

Wie bereits angedeutet, findet eigentlich eine Zuordnung auf fünf unterschiedliche laufende Nummern des Ausbildungsrahmenplans statt, weshalb bei einem reinen Blick auf das 3. Ausbildungsjahr von mehreren nicht zuordenbaren Aspekten gesprochen werden müsste. Lässt man diese Einschränkung außer Acht, fällt auf, dass über den gesamten Ausbildungszeitraum ein inhaltliches Thema scheinbar nur in der Schule behandelt wird. "Virenschutz- und Virenbeseitigung" findet sich in dieser Deutlichkeit im Ausbildungsrahmenplan nicht wieder. Insbesondere aufgrund der aktuellen Bedrohungslage und der durch Viren verursachten Schäden ist das nicht mehr zeitgemäß. Ein intuitiver Umgang mit dem PC und eine Sensibilisierung in Bezug auf Viren ist mittlerweile, insbesondere im beruflichen Umfeld, nicht mehr wegzudenken, weshalb gerade dieser Aspekt im betrieblichen Teil der Berufsausbildung einen höheren Stellenwert haben sollte.

Detaillierte Zuordnung

Warten und Instandhalten

  • Hard- und Softwarekomponenten - ARP 8.c
  • Datenträger, Datenformate und Datenaustausch - ARP (4.4.a)
  • Störungsanalyse und -beseitigung - ARP 8.d, 9.b9.c9.d9.e9.f9.g

Datenschutz und Datensicherung

  • Maßnahmen zur Datensicherung und -archivierung - ARP 7.3.b
  • Virenschutz- und Virenbeseitigung
  • Urheberrecht - ARP (5.4.c)

Dokumentation und Kundenbetreuung

  • Dokumentation von Produktinformationen, Konfiguration und Abläufen - ARP 7.3.c
  • Visualisierung, Präsentation - ARP 8.e
  • Unterweisung, Schulung - ARP 8.e

Serviceleistungen

  • Serviceverträge - ARP 8.a8.b
  • Kalkulation und Abrechnung  - ARP 8.f

Die einzelnen Punkte des Ausbildungsrahmenplans werden in diesem Ausschnitt den entsprechenden Aspekten des Rahmenlehrplans zugeordnet. Die Punkte in Klammern würden zwar einer Zuordnung entsprechen, treffen jedoch aufgrund der ausschließlichen Betrachtung des 3. Ausbildungsjahres nicht zu.